Seminare für Mitbestimmungsakteure und Beschäftigte
Kompetent mitbestimmen und entscheiden! – Seminare für Mitbestimmungsakteure und Beschäftigte
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, dass Sie sich für das Angebot des Bildungsbereichs „Mitbestimmung & Arbeitnehmerkolleg“ interessieren.
Im Bereich Mitbestimmung laden wir ein zu Seminaren für die Qualifizierung und Weiterbildung von Betriebs- und Personalräten bzw. Mitarbeitervertretern in kirchlichen Einrichtungen sowie Schwerbehindertenvertretern und Jugend- und Auszubildendenvertretern. In den Kursen vermitteln erfahrene Referenten praxisnah alles, was Ihre erfolgreiche Arbeit braucht. Wie gestaltet man eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung? Welche Mitbestimmungsrechte gibt es bei sozialen und personellen Angelegenheiten? Wie funktioniert betriebliches Eingliederungsmanagement? Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen (wie Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz und Landespersonalvertretungsgesetze etc.). Es geht aber auch um Fragen von Gremienarbeit und Zusammenarbeit mit der Betriebsleitung bzw. dem Dienstherrn: Betriebs- und Personalversammlungen, Datenschutz am Arbeitsplatz, Protokollführung etc. Außerdem vermitteln wir den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kompetenzen in den Bereichen Gesundheitsschutz, Rhetorik, Konfliktmanagement und Arbeitsrecht.
Im Bereich Arbeitnehmerkolleg laden wir zu Seminaren der allgemeinpolitischen Bildung ein – immer mit Bezug auf Gesellschafts- und Sozialpolitik sowie die Arbeitswelt. Diese Angebote zielen nicht nur auf Betriebs- und Personalräte, sondern auch auf interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Aktive in Gewerkschaften und Berufsverbänden.
Die Seminare sind grundsätzlich offen für alle: Jede und jeder kann teilnehmen. Betriebs- und Personalräte, Mitarbeiter-, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter können für die Teilnahme freigestellt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Bildungs- bzw. Sonderurlaub nach den jeweiligen Landesgesetzen in Anspruch nehmen.
- Für die Seminare für Betriebsräte gelten nach § 37 Absatz 6 („erforderliche Kenntnisse“) bzw. 7 („geeignete Schulungs- und Bildungsveranstaltungen“) BetrVG grundsätzlich Freistellungs- und (bei Vermittlung von „erforderlichen Kenntnissen“ nach Absatz 6) Kostentragungspflichten (Seminar- und Reisekosten) für die Arbeitgeber.
- Für die Seminare für Personalräte gelten nach § 46 Absatz 6 („erforderliche Kenntnisse“ und 7 („geeignete Bildungs- und Schulungsveranstaltungen“) BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen Freistellungs- und (bei Vermittlung von „erforderlichen“ Kenntnissen nach Absatz 6) Kostentragungspflichten (Seminar- und Reisekosten) für die Dienststellen.
- Für Mitarbeitervertreter in kirchlichen Einrichtungen gelten die Bestimmungen der jeweiligen Mitarbeitervertretungsgesetze und Mitarbeitervertretungsordnungen der Kirchen bzw. Caritas und Diakonie.
- Die Seminare sind entsprechend der Vorgaben der Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer und der Regelungen zu Sonderurlaub für Beamte (wie § 26 FrUrlV NRW) anerkannt.
Wenn Sie inhaltliche oder organisatorische Fragen zu den Seminaren, zu Freistellungen und möglicher Kostenübernahme haben, wenden Sie sich bitte an uns!
Uta Kowalski
Team Mitbestimmung & Arbeitnehmerkolleg
Telefon: 02223/73-117