Informationen für Ihre Anmeldung zu Seminaren

Infos zur Anmeldung

Wenn Sie sich für ein Seminar anmelden möchten, können Sie in der Seminar-Liste einfach nach dem Seminar suchen.

Auf der Detailseite zu jedem Seminar gibt es unten einen Link für das Anmeldeformular.

 

Was Sie für Ihre Anmeldung wissen müssen

Unsere aktuellen AGBs finden Sie hier: Geschäftsbedingungen.

 

Anrecht auf Bildungsurlaub für Arbeitnehmer

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer, der in einem Bundesland mit Bildungsurlaubs-Regelung arbeitet (ausschlaggebend ist der Standort des Arbeitsplatzes) oder dessen Anspruch auf Bildungsurlaub tariflich oder arbeitsvertraglich geregelt ist, Bildungsurlaub für die gesetzlich vorgesehene Dauer beanspruchen. Dies gilt auch für Arbeitslose und Teilzeitbeschäftigte in bestimmten Bundesländern. Jeder Arbeitnehmer hat in der Regel Anspruch auf fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr als Bildungsurlaub. Der Anspruch von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden. Der Arbeitgeber ist so früh wie möglich, meist mindestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme, über die beantragte Freistellung zu informieren. Der Arbeitgeber kann den Antrag ablehnen, wenn zwingende betriebliche/dienstliche Belange oder Urlaubsanträge anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. In diesem Fall kann der Bildungsurlaubsanspruch ggfs. auf das Folgejahr übertragen werden. Des Weiteren sind alle unsere Bildungsmaßnahmen gemäß § 9 Arbeitnehmer-Weiterbildungs-Gesetz NRW anerkannt.