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Wahl der Schwerbehindertenvertretung

In allen Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens 5 schwerbehinderte bzw. ihnen gleichgestellte Menschen dauerhaft arbeiten, kann aktuell diese besondere Vertrauensperson gewählt werden. Die Schwerbehindertenvertretung ist berechtigt, an allen Betriebs- bzw. Personalversammlungen teilzunehmen und hat besondere Informationsrechte. Weiter steht sie den betroffenen Beschäftigten beratend zur Seite, z. B. bei Fragen der Antragsstellung. Damit wird die Teilhabe am Arbeitsleben wesentlich gesichert und gefördert. Das Johannes-Albers-Bildungsforum ruft alle Stimmberechtigten dazu auf, wählen zu gehen und diejenigen zu unterstützen, die für dieses wichtige Amt kandidieren.
Im Januar 2019 gibt es ein passendes Seminar für die SBV: Fachkompetenz trifft Einfühlungsvermögen: Kompaktkurs für die Schwerbehindertenvertretung. 
Termin: 21.-25.01.2019 in Königswinter
Infos unter: https://www.azk-csp.de/uploads/tx_seminars/19_6.450_SBV_kompakt_01.pdf Bianca Hafke & Uta Kowalski
Team Mitbestimmung

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