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Bildungsurlaub: Ihr gutes Recht!

5 Tage sind möglich!

Arbeitnehmer können sich für ihre Weiterbildung von der Arbeit freistellen lassen, unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts, wenn es sich um eine berufliche oder politische Weiterbildung in einer anerkannten Bildungseinrichtung wie dem Arbeitnehmer-Zentrum-Königswinter (AZK) handelt. Bildungsurlaub in NRW regelt das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG). Für andere Länder gelten entsprechende Gesetze, jüngst hat auch Thüringen ein entsprechendes Gesetz beschlossen.
In vier Schritten zum Bildungsurlaub:
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen, welche belegen, dass der ausgesuchte Kurs Bildungsurlaub ist. Dazu gehören zwingend das Seminarprogramm sowie ein Beleg der Bildungsträger-Anerkennung durch das Bundesland.
Schritt 2: Mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn muss der Arbeitnehmer den Antrag bei Arbeitgeber einreichen.
Schritt 3: Prüfen Sie nach drei Wochen die Reaktion des Arbeitgebers: Zusage, Schweigen oder Absage. In NRW gilt ein dreiwöchiges Schweigen als Zusage. Andere Bundesländer haben die Reaktionspflicht des Arbeitgebers anders geregelt.
Schritt 4: Nach der Veranstaltung muss der Arbeitnehmer seine lückenlose Teilnahme nachweisen können und so zeitnah wie möglich eine Bescheinigung des Bildungsträgers (Seminarveranstalters) vorlegen können.

Nähere Informationen zum Arbeitnehmerbildungsgesetz (AwBG) Nordrhein-Westfalen

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