Im Rahmen des Seniorenkollegs am 30.11./ 01.12.2017 mit dem Thema Verkehrsrecht für Senioren machte Frank Höher vom ADAC Nordrhein, darauf aufmerksam, dass Senioren im Straßenverkehr gefährdet sind. Im Jahr 2016 verunglückten in Deutschland 50.247 Senioren im Straßenverkehr. Im Vergleich zu 2015 ist ein Anstieg von 3,2% verzeichnen. Im Jahr 2016 wurden 36.395 ältere Menschen verletzt und 12.803 schwer verletzt. Im letzten Jahr verstarben 1.049 Senioren im Straßenverkehr. Die meisten Unfallopfer unter Senioren verunglücken in der Zeit von 10.00-18.00 Uhr.
Die Seminargruppe diskutierte, ob ältere Autofahrer als "problematisch" im Verkehr anzusehen sind. Zumal im Alter verschiedene körperliche Einschränkungen auftreten wie Einengung des Gesichtsfeldes oder Schwerhörigkeit können. Wiederum können Senioren von ihrer langen Erfahrung im Straßenverkehr profitieren und gelten als sehr besonnene Fahrer. So sind Alkoholfahrten bei Senioren verschwinden gering, anders als bei jungen Verkehrsteilnehmern, die viel häufiger mit Promille im Blut bei Verkehrskontrollen angetroffen werden. Fahrtests und Fahr-Fitness-Check bei einer Fahrschule, bei der Verkehrswacht oder dem ADAC können Senioren helfen, ihre Fahrtüchtigkeit kritisch einzuschätzen.
Der Verkehrsrechtsexperte, Rechtsanwalt Jens Schulze-Lohne (Bonn), informierte umfassend die Seminargruppe über die Grundlagen des deutschen Verkehrsrechts. Er machte darauf aufmerksam, dass ein Entfernen von einem Unfallort, selbst bei einem Bagatellschaden, als Unfallflucht gewertet wird und empfindliche Strafen nach sich zieht. Er stellte ebenfalls dar, dass im Ausland wie in der Schweiz, Österreich oder den Niederlande der Bußgeldkatalog beispielsweise bei Geschwindigkeitsübertretungen noch härter ausfällt als in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Seminargruppe war sich einig, dass das Verkehrsrecht ist ein gewichtiges gesellschaftspolitisches Thema und ein Spiegel der Gesellschaft hinsichtlich von Rücksichtnahme und Fairness ist.
Karsten Matthis, Pädagogischer Leiter