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Agieren statt Reagieren

Bericht zum Seminar "Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - BetrVG III" vom 26.-30.03.2012

Das Seminar ist Teil III der Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungsgesetz.
Die Mitbestimmung des Betriebsrates gehört zu seinen wichtigsten und umfangreichsten Aufgaben überhaupt. Die Zustimmung des Betriebsrates bei bestimmten Maßnahmen ist eine Voraussetzung, um diese überhaupt durchsetzen zu können.
Nach dem Willen des BetrVG sollen die Arbeitnehmer über ihre Interessenvertreter an der Gestaltung der wichtigsten Arbeitsbedingungen beteiligt sein. Diese Kernbereiche der Mitbestimmung regeln die §§ 87 – 91 BetrVG.
In den dort genannten Themen wie Arbeitszeit, Vergütung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Gestaltung von Arbeitsplätzen und betriebliches Vorschlagswesen müssen Arbeitgeber und Betriebsrat sich über alle Maßnahmen und Entscheidungen einigen. D. h. keine Seite kann wirksam ohne die andere handeln.
Die Mitbestimmung umfasst auch die Einhaltung der Tarifverträge hinsichtlich der Zahlung der Löhne und Gehälter sowie der Urlaubstage.
Sollen technische Veränderungen in der Einrichtung vorgenommen werden, muss auch hier der Betriebsrat gehört werden. Besonders bei der Regelung von Unfallverhütungsvorschriften oder der Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie Fragen der Gesundheitsvorsorge im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sind dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte gegeben. Auch wenn es um die Gestaltung von Sozialräumen, Pausenräumen und ähnlichen Aufenthaltsräumen für die Belegschaft geht, ist der Betriebsrat dabei.
Die Mitbestimmungsrechte sind sehr umfangreich. Arbeitgeber sind gefordert, viele Angelegenheiten des Betriebsalltags mit dem Betriebsrat abzustimmen.
Selbstverständlich kann ein Unternehmen dem Betriebsrat auch freiwillig weitere Rechte einräumen. Zum Beispiel Maßnahmen zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer sowie die Mitbestimmung zum Schutz von ausländischen Mitarbeitern und deren Integration bzw. die Vermeidung einer aufkommenden Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.
Die Teilnehmer, überwiegend Betriebsräte aus NRW, hatten auch die Möglichkeit an den Referenten Jürgen Fischer (Hamburg) persönliche Fragen zu stellen und Herausforderungen zu erörtern.

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