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17. Mai 2022 – Digitale Veranstaltung mit Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB: Werbungsverbot für Abtreibungen in der Diskussion – Paragraph 219 a zwischen Informationsbedarf und Lebensschutz

Die Ampelkoalition will als erste gesellschaftspolitische Maßnahme das Werbungsverbot für Abtreibungen abschaffen. Nach der Streichung von Paragraph 219a des Strafgesetzbuches soll Werbung für Abtreibung grundsätzlich erlaubt sein, begrenzt nur durch das Heilmittelwerbegesetz. Begründet wird dies mit vermeintlich fehlenden Informationen auf den Homepages von Gynäkologen. Mit diesem Schritt untergräbt die Regierungskoalition aber den vom BVerfG
geforderten Mindestschutz für das ungeborene Leben. Viele Äußerungen deuten darauf hin, dass sie diese Gesetzesänderung nur als ersten Schritt sieht, das Abreibungsrechts insgesamt zu liberalisieren.

Als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Fraktion und Vorsitzende des Rechtsausschusses ordnet Elisabeth Winkelmeier-Becker die aktuelle Debatte ein und stellt den Gegenentwurf der Unionsfraktion vor, der darauf abzielt, weitere Verbesserungen für die Informationsbedürfnisse der ungewollt Schwangeren zu erzielen, ohne das Werbungsverbot aufzuheben.

Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB ist seit 2005 Mitglied des Deutschen Bundestages. Seit 2021 ist sie Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Von 2019 bis 2021 war sie Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Frau Winkelmeier-Becker ist Vorsitzende unserer Stiftung CSP.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, an der digitalen Veranstaltung teilzunehmen. Den entsprechenden Link per Teams werden wir Ihnen rechtzeitig zusenden.