Im Februar 1920 trat das erste Betriebsrätegesetz in Kraft – die Urversion des bewährten Betriebsverfassungsgesetzes. Erstmals wurden Mitbestimmungsrechte gesetzlich geregelt und Gewerkschaftsbildung unterstützt. Dies war den mutigen Arbeiterbewegungen aus dem Zeitalter der Industrialisierung zu verdanken. Noch im Jahr 1887 heißt es in einer Arbeitgeber-Denkschrift: Der Arbeiter ist nicht der gleichberechtigte Teilhaber des Arbeitgebers … er ist dessen Untergebener, dem er zu Gehorsam schuldig ist.
Seitdem kämpfen Arbeiter, Gewerkschaften und Betriebsräte für faire Bedingungen – mit einer Unterbrechung im Naziregime; hier war Mitbestimmung untersagt. Nach dem Krieg setzte sich der Namensgeber unseres Bildungshauses, Johannes Albers, als Vorreiter und Kämpfer für die sozialen Rechte der Arbeitnehmer und Gewerkschaftsbildung vehement ein. Dem fühlen wir uns seit fast 35 Jahren verpflichtet. Betriebsräte sind heute fester Bestandteil vieler Unternehmen und sorgen für Stabilität. Durch die Digitalisierung und dem damit verbundenen Wandel der Arbeitswelt ist Mitbestimmung wichtiger denn je.
Unsere aktuellen Seminare für Betriebsräte finden Sie hier: https://www.azk-csp.de/uploads/tx_seminars/AZK_BR-Flyer_2020.pdf
Bianca Hafke
Bildungsreferentin