Tarifverträge regeln zentrale Arbeitsbedingungen: Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, Sonderzahlungen, Eingruppierungen. Damit sind sie auch für Interessenvertretungen der Arbeitnehmer ein bedeutendes Handlungsfeld. Allerdings ist das Tarifrecht komplex, föderal strukturiert und unterscheidet sich je nach Branche, Geltungsbereich und Tarifbindung.
In diesem Seminar erhalten Sie einen kompakten Überblick über das Tarifrecht – sowohl im öffentlichen Dienst (z. B. TVöD, TV-L) als auch in der privaten Wirtschaft. Ziel ist es, den rechtlichen Rahmen und die Handlungsspielräume der Interessenvertretung im Umgang mit Tarifverträgen zu verstehen und sicher anwenden zu können.