Die Arbeit im Personalrat der Bundeswehr bewegt sich in einem besonderen rechtlichen Rahmen, der sowohl die Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) als auch die Vorgaben des Soldatenbeteiligungsgesetzes (SBG) umfasst. Die Interessenvertretung von zivilen Beschäftigten und die Mitwirkung an der Beteiligung von Soldatinnen und Soldaten erfordern fundiertes Wissen, klare Rollenverständnisse und praxisorientierte Handlungskompetenz.
Unsere Schulung richtet sich an neu gewählte oder neu in den Personalrat entsandte Mitglieder sowie an erfahrene Mitglieder, die ihre Grundlagen auffrischen möchten. Im Mittelpunkt steht die systematische Einführung in die gesetzlichen Grundlagen der Personalratsarbeit bei der Bundeswehr, die Unterscheidung zwischen zivilem und soldatischem Personal sowie die praktische Umsetzung der Beteiligungsrechte unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen im Bereich der Bundeswehrverwaltung, der militärischen Organisationsbereiche und der Dienststellenstruktur.
Inhalte u.a.:
- Einführung in die Personalvertretung bei der Bundeswehr
- Struktur und Besonderheiten der Bundeswehrverwaltung
- Zivile und militärische Beschäftigte – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Erster Überblick über die rechtlichen Grundlagen:
- Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)
- Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
- Beteiligungsformen nach dem BPersVG
- Einführung in das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)
- Beteiligungsrechte der Vertrauenspersonen
- Unterschiedliche Beteiligungskultur: Zivil vs. Militär
- Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Vertrauenspersonen
- Informationsrechte und Grenzen der Mitwirkung
- Beteiligungsverfahren in gemischten Dienststellen
- Praktische Personalratsarbeit und Arbeitsweise des Personalrats
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