Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertreter sind gesetzlich dazu angehalten, alles zu tun, um den Frieden in Betrieb und Dienststelle zu unterstützten und Konflikte zu lösen.
Bei manchen Konflikten im Arbeitsumfeld liegen die Lösungen jedoch nicht offen auf der Hand. Statt weiterer Verhärtungen oder gar gerichtlicher Maßnahmen sollte zunächst mittels Mediation nach Lösungen gesucht werden.
Diese Methode bietet Ihnen als Arbeitnehmervertretung weitere Handlungsoptionen für den Konfliktfall und führt nicht selten zur innovativen und zielführenden Bewältigung von Herausforderungen.