Immer mehr Beschäftigte erledigen ihre tägliche Arbeit von zu Hause oder arbeiten mobil.
Das Homeoffice hat sich etabliert, mobiles Arbeiten hat viele Vorteile – es zeichnet sich ab, dass viele Beschäftigte diese Möglichkeiten zu arbeiten auch weiterhin beibehalten möchten. Zugleich werden zunehmend Stimmen laut, die die weitgehende Rückkehr der dauerhaften Arbeit in Präsenz fordern. Das Themenfeld Homeoffice und mobiles Arbeiten ist nach wie hochaktuell!
In diesem Seminar klären wir die einschlägigen Begrifflichkeiten rund um das Thema, erörtern den rechtlichen Rahmen und nehmen die Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit Telearbeit unter die Lupe. Zudem widmen wir uns einschlägigen Fragestellungen wie etwa möglichen Arbeitszeitmodellen, der Nutzung von Computern und Software, den Kostentragungsansprüchen für das Arbeitszimmer sowie Problemen des Gesundheits- und Datenschutzes.
Erfahren Sie bei uns, wie Sie Kolleginnen und Kollegen, die im Homeoffice oder mobil tätig sein wollen, kompetent unterstützen.
Programm u.a.:
- Worauf bei der Arbeitsvertragsgestaltung zu achten?
- Wer trägt die Kosten für Einrichtung und Unterhaltung des mobilen Arbeitsplatzes?
- Gestaltung und Erfassung: die wichtigsten Arbeitszeitfragen im Überblick
- Sich mit haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen auseinandersetzen
- Überwachungsmöglichkeiten
- Überwachungsmöglichkeiten wirkungsvoll einschränken
- Zutrittsrechte für Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerbeaufsicht?
- Was ist beim Datenschutz zu beachten?
- Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmervertretung
- Bei Planung und Einführung gewinnbringend mitbestimmen
- Beratungs- und Unterrichtungsrechte effektiv wahrnehmen
- Abpfiff: an die Mitbestimmung bei Rückkehr in den Betrieb denken
- Mitbestimmungsrechte in Bezug auf Arbeitszeiten strategisch nutzen
- Arbeits- und Gesundheitsschutz: Auch hier ist die Arbeitnehmervertretung gefragt!
Notwendige Regelungen einer BV/DV „Telearbeit“
- Was sollte unbedingt hinein?
- Wichtige Regelungen anhand von Muster-BV ausformulieren
Wichtig zu wissen: Unsere Seminare unterliegen der Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber nach §37 Abs.6 BetrVG, §54 Abs.1 BPersVG, den einschlägigen Landespersonalvertretungsgesetzen sowie §16 Abs.1 MAVO und sind grundsätzlich zur Freistellung anerkannt. Um ein „gutes Betriebsklima“ zu gewährleisten, haben Sie einen Schulungsanspruch: BAG vom 15. 1. 97, 7 ABR 14/96.