Die Situation von geflüchteten Frauen in Deutschland ist im Laufe der letzten Jahre immer vielfältiger und rechtlich komplexer geworden. Die fachlich qualifizierte Unterstützung und Begleitung fordern von den Fachfrauen der Sozialen Arbeit umfangreiche Kenntnisse der Zugänge zu Arbeit und Ausbildung. Durch das Fachkräftezuwanderungsgesetz sind neue Optionen des Spurwechsels entstanden, die schon zu Beginn des Verfahrens in den Blick genommen werden müssen.
Gleichzeitig erfolgten massive Leistungseinschränkungen im Bereich des AsylbLG, die es speziell Frauen mit körperlichen, geistigen und psychischen Behinderungen noch weiter erschweren, die ihren Bedarfen entsprechenden Leistungen zu erhalten.
Die Situation von geflüchteten Menschen mit Behinderungen wurde lange Zeit völlig ausgeblendet und findet immer noch zu wenig Beachtung. Deshalb soll das Seminar auch einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit intersektionaler Diskriminierung von geflüchteten Frauen mit Behinderung leisten.
Mit dem Seminar unterstützen wir das zivilgesellschaftliche Engagement von Fachfrauen der Sozialen Arbeit und ehrenamtlich Tätigen.
Die Teilnahme am Seminar erfordert grundlegende Rechtskenntnisse im Migrationsrecht. Aber auch Berufseinsteigerinnen sind willkommen!