Auch bei der Gestaltung sozialer Angelegenheiten sind Sie als Betriebsrat angehalten, mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu kommunizieren.
In unserem dritten Grundlagenseminar thematisieren wir die sozialen Angelegenheiten. Hier erfahren Sie, in welchen Belangen Sie Ihre Beteiligungsrechte und die entsprechenden Paragraphen einsetzen können und mit welchen Argumenten Sie in schwierigen Situationen überzeugen. Ferner werden auch die Beteiligungsrechte in wirtschaftlichen Angelegenheiten in den Blick genommen!
Herzlich willkommen in Königswinter!