Arbeit sollte nicht krank machen oder zu Unfällen führen. Geschieht dies doch, kommen Sie als Interessenvertretung ins Spiel. Wirken Sie mit beim Schutz betroffener Kollegen, achten Sie auf rechtssichere Abläufe und begleiten Sie Rehabilitationsprozesse. Sie sind gefragt, wenn es um Prävention, Gefährdungsbeurteilung und Rückkehr in den Beruf geht.
Diese Schulung vermittelt das notwendige Wissen, um in Fällen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wirksam und rechtlich fundiert zu handeln – im Sinne der Betroffenen und im Rahmen Ihrer Mitbestimmungsrechte