Nachricht

Inklusion durch ein neues Teilhaberecht“ mit Uwe Schummer MdB

Interview von Karsten Matthis, Geschäftsführer der Stiftung CSP, mit Uwe Schummer MdB, Behindertenbeauftragter der CDU/CSU Fraktion

Im Rahmen von "Politik am Mittag" hat Karsten Matthis ein Interview mit Uwe Schummer MdB geführt.
Frage:
Wenn Du drei Wünsche zugunsten behinderter Menschen frei hättest, welche wären diese?
Antwort von Uwe Schummer:
Eine umfassend barrierefreie Umwelt. Vor allem in den Köpfen. Mehr Teilhabe behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Jedes Unternehmen sollte ein Integrationsunternehmen sein. Ein tolerantes Miteinander in einem bunten Land ohne Blicke.

Frage:
Welchen Stellenwert siehst Du für die Behindertenpolitik künftig auf den Ebenen der Kommunen, der Länder und des Bundes?

Antwort von Uwe Schummer:
Bund, Länder und Kommunen haben eine gemeinsame Verantwortung. Sie haben die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Diese gilt in Deutschland seit 2009. Inklusion gehört zu den wesentlichen Menschenrechten. In unserer föderalen Struktur bedeutet dies auch, alte Strukturen zu hinterfragen und neue Wege einzuschlagen. Bund, Länder und Kommunen müssen raus aus dem alten Kästchendenken. Ihre Botschaft sollte sein: Was können wir gemeinsam erreichen?

Frage:
Wie könnten behinderte Jugendliche in Ausbildung und Beruf noch besser gefördert werden?
Antwort von Uwe Schummer:
Seit 2015 gibt es die „Assistierte Ausbildung“. Damit hat die Union für sozial benachteiligte oder lernbeeinträchtigte Jugendliche neue Ausbildungschancen geschaffen. Viele dieser Jugendlichen erreichen heute oft keinen Schulabschluss oder brechen ihre Ausbildung ab. Künftig werden sie von fachlich und sozialpädagogisch geschulten Assistenten unterstützt, eine Ausbildung in einem Betrieb zu beginnen und abzuschließen. Die Coaches stehen auch den Arbeitgebern als Ansprechpartner zur Seite. Die Assistierte Ausbildung kann mit den Instrumenten „Ausbildungsbegleitende Hilfen“ und den Berufseinstiegsbegleitern vernetzt werden. Mit einem Sonderprogramm von 150 Millionen Euro wollen wir auch Integrationsfirmen unterstützen. Sie haben zwischen 25 und 50 Prozent schwerbehinderte Mitarbeiter in der Belegschaft. Integrationsfirmen sollen gerade für lernbehinderte Jugendliche gezielte Ausbildungsmöglichkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt anbieten. 
Frage:
Ist nicht die Ausgleichsabgabe für Unternehmen, um nicht behinderte Menschen beschäftigen zu müssen, eine ungeeignete Maßnahme im Sinne für mehr Beschäftigung für behinderte Menschen?

Antwort von Uwe Schummer:
Der beste Weg ist, wenn die Unternehmer und Belegschaften erkennen, dass auch Menschen mit Handicap Potentiale haben und dies durch eine vernünftige Gestaltung des Arbeitsplatzes stärker genutzt werden kann. Die Einstellung eines Menschen mit Behinderung ist kein Almosen, sondern menschlich fair und wirtschaftlich sinnvoll. Die Bedeutung der Ausgleichsabgabe liegt darin, dass mit den derzeit jährlich 500 Millionen Euro barrierefreie Arbeitsplätze finanziert werden. Das Geld fließt in die Wirtschaft zurück. Ob eine Erhöhung trotzdem sinnvoll ist, sollte im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes besprochen werden. Wichtig ist, dass wir bei den Unternehmen für die Fähigkeiten der Menschen mit Behinderungen werben. Meist verhindern immer noch Vorurteile die Einstellung.

Frage:
Behinderte Menschen und Frühverrentung: Führt dies nicht zu einer Absenkung der Beschäftigtenquote älterer und behinderter Arbeitnehmer?

Antwort von Uwe Schummer:
Das beste Instrument gegen Frühverrentungen und psychische Erkrankungen ist eine starke Schwerbehindertenvertretung im Betrieb und in der Verwaltung. Sie sind aktiv bei der Humanisierung der Arbeitswelt, kennen das Betriebliche Eingliederungsmanagement und schaffen Frühwarnsysteme, um psychischen und seelischen Erkrankungen zu begegnen. Das sollten auch die Arbeitgeber erkennen und unsere Initiative zur Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen unterstützen. Gerade bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit brauchen wir eine soziale Kompetenz, die dafür sorgt, das Beschäftigte länger und gesünder im Unternehmen bleiben.
Frage:
Hältst Du Behindertenwerkstätten für unverzichtbar, um behinderte Menschen zu beschäftigen?

Antwort von Uwe Schummer:
Werkstätten für behinderte Menschen bieten vielen Menschen mit Behinderungen seit Jahrzehnten einen geschützten Bereich, um Teilhabe am Arbeitsleben zu erfahren. Das Modell Werkstatt ist aus meiner Sicht sinnvoll, aber nicht für jeden und auch nicht für jeden dauerhaft. Damit meine ich vor allem Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Jugendliche mit einer Lernbehinderung. Gerade für diese Menschen müssen die Werkstätten durchlässiger werden, das bedeutet wer raus auf den ersten Arbeitsmarkt will, muss dafür mehr Optionen erhalten. Dazu gehören Integrationsfirmen, die oft aus Werkstätten heraus gegründet werden. Mit einem „Budget für Arbeit“ soll der Weg auf den ersten Arbeitsmarkt erleichtert werden. Und wer zurück in die Werkstatt möchte, soll dies ohne rentenrechtliche Nachteile können. Dies soll das Bundesteilhabegesetz regeln. Es geht um Differenzierung und Wahlfreiheit.
Frage:
Sollten Schwerbehindertenvertretungen nicht mehr Rechte hinsichtlich konkreter Mitbestimmung in Wirtschaft und im öffentlichen Dienst erhalten?

Antwort von Uwe Schummer:
Die Schwerbehindertenvertretungen leisten hervorragende Arbeit. Doch aufgrund der Demografie und einer älter werdenden Bevölkerung wächst auch die Zahl der Mitarbeiter in den Betrieben, um die sich Schwerbehindertenvertretungen besonders kümmern. Dafür brauchen sie mehr Zeit, um Mitarbeiter zu beraten und ihre Arbeitsplätze zu sichern. Die Unternehmen profitieren von dieser Arbeit in einem erheblichen Maß. Deshalb ist eine Stärkung der Schwerbehindertenvertretungen überfällig.

Ankündigungen für Vorträge oder andere Veranstaltungen finden Sie auch in den Bildungsangeboten.

Sie finden trotzdem nicht, wonach Sie suchen?

Kontaktieren Sie uns bitte einfach!

oder Tel.: 0 22 23 / 73-119