Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
Wie lerne ich, was bei der Personalratsarbeit zu beachten ist?
Dazu eignen sich besonders Seminare, die auf die verschiedenen Bereiche der Personalratsarbeit eingehen.
Für wen sind die Seminare zur Personalratsarbeit?
Für gewählte Personalräte.
Bekomme ich dafür frei?
Personalräte, Mitarbeiter-, Schwerbehinderten- sowie Jugend- und Auszubildendenvertreter können für die Teilnahme freigestellt werden.
Zahlt meine Dienststelle für Seminare?
Für die Seminare für Personalräte gelten nach § 46 Absatz 6 („erforderliche Kenntnisse“ und 7 („geeignete Bildungs- und Schulungsveranstaltungen“) BPersVG bzw. den entsprechenden Regelungen in den Landespersonalvertretungsgesetzen Freistellungs- und (bei Vermittlung von „erforderlichen“ Kenntnissen nach Absatz 6) Kostentragungspflichten (Seminar- und Reisekosten) für die Dienststellen.
Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Personalratsmitglied, um Ihre Kolleginnen und Kollegen erfolgreicher vertreten zu können.
Die ordnungs- und zweckmäßige Geschäftsführung des Personalrats für eine erfolgreiche Mitbestimmung.
Überblick über die Entwicklung im TV-L und die Entgeltordnung, Tabellenentgelt und Stufenregelungen und vieles mehr.
Unser Seminar- und Tagungshaus liegt in Königswinter direkt am schönen Rhein in herrlicher Umgebung.
Neben den interessanten Seminaren bleibt genügend Zeit die Umgebung zu erkunden. Königswinter ist ein beliebter Ausflugs- und Urlaubsort. Zudem sind Köln und Bonn nicht weit entfernt.
Genießen Sie die Annehmlichkeiten unseres Tagungshauses mit einer leckeren Küche, gemütlichen Aufenthaltsräumen und einer Sonnenterrasse mit Parkanlage und Rheinblick.
Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
1 bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
2 bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
3 zur Berufsbildung Beschäftigte (Auszubildende, duale Studenten) haben nur Anspruch auf 5 Arbeitstage während der kompletten Ausbildung
5 bei mehr als 5 Arbeitstagen in der Woche beträgt der Anspruch 12 Werktage
6 Ausnahmen gibt es für das Nachholen von Bildungsabschlüssen und in den ersten beiden Jahren nach der Elternzeit
Quelle: Wikipedia /wiki/Bildungsurlaub#Länderspezifische_Details_zum_Bildungsurlaub