Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
Was ist Bildungsurlaub denn genau?
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des bezahlten Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient, oft als Bildungsfreistellung bezeichnet.
Die Tage werden zusätzlich zum normalen Urlaub gewährt.
Was ist die Voraussetzung
dafür?
Bildungsurlaub kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer beanspruchen, außer in Bayern und Sachsen. Es gilt der Arbeitsort.
Jedes Bundesland hat eigene Regelungen.
Was ist mit Bayern und Sachsen?
Je nachdem kann ein tariflicher oder arbeitsvertraglicher Anspruch bestehen. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dort leider nicht.
Muss der Bildungsurlaub berufsbezogen sein?
Die Antwort auf diese Frage ist eindeutig: NEIN!
Für den Bildungsurlaub können alle nach den Bildungsurlaubsgesetzen anerkannten Veranstaltungen genutzt werden. Dies können zum Beispiel auch Seminare zur politischen Bildung sein.
Wo kann ich Bildungsurlaub machen?
Örtlich gibt es keine Einschränkung. Wichtig ist darauf zu achten, dass die Seminare entsprechend den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer anerkannt sind. Die Johannes-Albers-Bildungsforum gGmbH bietet eine Vielzahl von anerkannten Seminaren.
Unser Seminar- und Tagungshaus liegt in Königswinter direkt am schönen Rhein in herrlicher Umgebung.
Neben den interessanten Seminaren bleibt genügend Zeit die Umgebung zu erkunden. Königswinter ist ein beliebter Ausflugs- und Urlaubsort. Zudem sind Köln und Bonn nicht weit entfernt.
Genießen Sie die Annehmlichkeiten unseres Tagungshauses mit einer leckeren Küche, gemütlichen Aufenthaltsräumen und einer Sonnenterrasse mit Parkanlage und Rheinblick.
Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK)
Johannes-Albers-Allee 3
53639 Königswinter
Telefon: 0 22 23 / 730
Fax: 0 22 23 / 73-111
E-Mail: info(at)azk.de
E-Mail: reservierung(at)azk.de
1 bei mehr oder weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
2 bei weniger als 5 Arbeitstagen in der Woche wird der Anspruch entsprechend angepasst
3 zur Berufsbildung Beschäftigte (Auszubildende, duale Studenten) haben nur Anspruch auf 5 Arbeitstage während der kompletten Ausbildung
5 bei mehr als 5 Arbeitstagen in der Woche beträgt der Anspruch 12 Werktage
6 Ausnahmen gibt es für das Nachholen von Bildungsabschlüssen und in den ersten beiden Jahren nach der Elternzeit
Quelle: Wikipedia /wiki/Bildungsurlaub#Länderspezifische_Details_zum_Bildungsurlaub