In unserem Seminar zeigen wir Euch, wie Ihr die Interessen von Azubis und Jugendlichen erfolgreich vertreten und zu einer Verbesserung der Ausbildung in Betrieb und Dienststelle beitragen könnt.
Es ist wichtig, dass Ihr die Rechte der Jugendlichen als Arbeitnehmer kennt und wisst, wo Ihr für die Eihaltung der Schutzrechte mitbestimmt. Ihr erfahrt, was man am Arbeitsplatz (nicht) tun darf und wie Konflikte durch geschickte Verhandlungsführung entschärft werden.
Fachliche Inputs, praktische Übungen sowie Erfahrungsaustausch mit den anderen JAVen gewährleisten Euch hier einen effizienten Praxischarakter.
Wichtig zu wissen: Unsere Seminare unterliegen der Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 54 Abs. 1 BPersvG (analog Vertretungsgesetze der Länder) und sind grundsätzlich zur Freistellung anerkannt. Um ein gutes „Betriebsklima“ zu gewährleisten, haben Sie einen Schulungsanspruch: BAG vom 15.1.97, 7ABR 14/96
Inhalte u. a.:
Rechte und Pflichten der JAV
- Gründung der JAV im Überblick
- Rechtsstellung der JAV
- Aufgaben der JAV im Überblick
Die JAV – Organisation und Arbeitsabläufe
- Die Sitzung: Einladung, Tagesordnung, Protokoll
- Sprechstunden und JAV-Versammlung
- Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung
Rechtliche Hintergründe
- Rechtsbegriffe: hat, kann, muss
- Allgemeine Aufgaben der JAV
- Gesetzespyramide und Umgang mit Gesetzestexten
- Schutzparagraphen der JAV
- Die wichtigsten Paragraphen für die JAV-Arbeit u. a. Einigungsstelle, Aufgaben von BR/PR/MAV in der Aus- und Weiterbildung
- Teilnahme an Sitzungen/Besprechungen von BR/PR/MAV, Protokollführung, Ersatzmitglieder, JAV-Sitzungen, JAV-Vorsitz
Was darf man am Arbeitsplatz
- Rechte und Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden
- Kündigungsschutz
Arbeit und Geschäftsführung der JAV
- Organisation der JAV-Arbeit
- Aufgaben der JAV-Vorsitzenden
- Durchführung eigener Sitzungen
- Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung
- Die JAV-Versammlung
Grundzüge des Arbeitsrechts
- Arbeitsvertragsrecht
- Weisungsrecht des Arbeitgebers
- Vorschriften des BBiG u. a.: Probezeit, Vergütungen, Berichtsheft, Arbeitspflicht, Schulpflicht
- Besonderheiten beim öffentlichen Arbeitgeber
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