Nutzen Sie Ihren Schulungsanspruch gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX und erfahren Sie, wie Sie Ihre Aufgaben als Vertrauensperson kompetent erfüllen.
In unserem Kompaktkurs erfahren Sie, welche Besonderheiten das neue SGB IX enthält, was sich rechtlich geändert hat und wie sich das auf Ihre Arbeit als Interessenvertreter auswirkt.
Wir zeigen Ihnen auch Handlungsmöglichkeiten, wie Sie diese Neuerungen in der Praxis umsetzen können.
Unser Seminar gibt Ihnen die Sicherheit, Betroffene fachgerecht und kompetent zu beraten und ihre Interessen zu vertreten.