Auch bei der Gestaltung sozialer Angelegenheiten sind Sie als Betriebsrat angehalten, mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu kommunizieren.
In unserem dritten Grundlagenseminar thematisieren wir die sozialen Angelegenheiten. Hier erfahren Sie, in welchen Belangen Sie Ihre Beteiligungsrechte und die entsprechenden Paragraphen einsetzen können und mit welchen Argumenten Sie in schwierigen Situationen überzeugen.
Inhalte u. a.:
Die Informations- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die Reichweite der Beteiligungsrechte
Merkmale der erzwingbaren Mitbestimmung (§87 Abs. 1 BetrVG
87.1 BetrVG Ziffer 1-13
- Fragen der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
- Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte
- Aufstellung der Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans
- Einführung und Überwachung von technischen Einrichtungen Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen
- Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen
- Zuweisung und Kündigung von Werkswohnungen
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
- Festlegung der Akkord- und Prämiensätze
- Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen
- Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
Die Beschlüsse des Betriebsrats (§33 BetrVG)
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats (§80 BetrVG)
Auskunftspersonen (§80 Abs. 2 BetrVG)
Sachverständige (§80 Abs. 3 BetrVG)
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
Abschluss einer Betriebsvereinbarung und deren Kündigung
Die Einigungsstelle (§76 BetrVG)
Verstöße des Arbeitgebers gegen Pflichten aus dem BetrVG (§ 23 Abs. 3 BetrVG)
Bestimmungen des BetrVG zur Sicherung und Durchsetzung von Beteiligungsrechten
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats