In Teil III unserer Grundlagenseminare für Betriebsratsmitglieder stehen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten im Fokus. Der §87 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt ein zwingendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei sozialen Angelegenheiten. Dies betrifft zum Beispiel die Regelung der Arbeitszeiten, Fragen über die betriebliche Lohngestaltung oder Regeln über die Verhinderung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und des Gesundheitsschutzes. In wirtschaftlichen Angelegenheiten stehen dem Betriebsrat grundsätzlich keine Bestimmungsrechte, sondern nur Informations- und Beratungsrechte zu. Erfahren Sie in diesem Seminar mehr zur Reichweite Ihrer Beteiligungsrechte, deren Sicherung und Durchsetzung, Betriebsvereinbarungen sowie Beschluss- und Einigungsverfahren. Praxisorientiert stärken Sie sich in diesem Seminar für Ihre Arbeit als Betriebsrat und für Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.
Unsere Referenten verfügen über fundiertes Fachwissen und langjährige Praxiserfahrung. Zu ihnen zählen Fachjuristen, erfahrene Betriebs- und Personalratsmitglieder, Gremiumsvorsitzende, Kommunikationstrainer und Fachleute aus anderen relevanten Bereichen.