Obwohl die Debatte über Belastungen der Gesundheit am Arbeitsplatz – nicht zuletzt wegen des Anstiegs der psychischen Erkrankungen – voll entbrannt ist, fristet der Arbeits- und Gesundheitsschutz und das betriebliche Gesundheitsmanagement in vielen Betrieben oft noch ein Schattendasein. Dabei liegt die systematische und gezielte Förderung der Gesundheit der Beschäftigten im Interesse von Arbeitgebern und Belegschaften. Denn Gesundheitsförderung stärkt die gesundheitlichen Ressourcen und das Wohlbefinden der Beschäftigten, senkt den Krankenstand und die Arbeitsunfähigkeit und fördert das Betriebsklima.
Gerade die Arbeitnehmervertretungen können im Arbeits- und Gesundheitsschutz und bei der Gesundheitsförderung viel gestalten und anstoßen – und damit gegenüber Beschäftigten und Arbeitgebern eigene Akzente setzen.
Es werden Grundlagen zu den Beteiligungsrechten und -möglichkeiten der Interessenvertretung beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt und der Gesundheitsprävention behandelt.
Wichtig zu wissen: Unsere Seminare unterliegen der Kostentragungspflicht durch den Arbeitgeber nach § 37 Abs. 6 BetrVG (bzw. § 45 PersVG) und sind grundsätzlich zur Freistellung anerkannt. Um ein gutes „Betriebsklima“ zu gewährleisten, haben Sie einen Schulungsanspruch: BAG vom 15.1.97, 7ABR 14/96